Datenpannen-Meldung beim EDÖB: Was Verantwortliche wissen müssen
Datensicherheitsverletzungen können gravierende Folgen haben, insbesondere wenn sie zu einem hohen Risiko für die betroffenen Personen führen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) stellt Unternehmen und Organisationen nun ein Online-Formular zur Verfügung, um solche Vorfälle sicher und digital zu melden.
Wer muss eine Meldung machen?
Meldepflichtig sind Verantwortliche, wenn eine Verletzung der Datensicherheit dazu führt, dass Personendaten unbeabsichtigt oder widerrechtlich:
- Verlorengehen
- Gelöscht oder vernichtet werden
- Verändert werden
- Unbefugten offengelegt oder zugänglich gemacht werden
Wichtig: Eine Meldung ist nur erforderlich, wenn das Ereignis ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen darstellt.
Wie funktioniert die Meldung?
Das Data Breach-Portal des EDÖB ermöglicht es Verantwortlichen, die Meldung online einzureichen. Nach dem Absenden können sie eine Bestätigung mit den gemeldeten Angaben herunterladen.
Müssen betroffene Personen informiert werden?
Falls es zum Schutz der betroffenen Personen erforderlich ist, müssen Verantwortliche diese zusätzlich direkt informieren. Genaue Vorgaben dazu enthält der Leitfaden des EDÖB zur Meldung von Datensicherheitsverletzungen.
Weitere Informationen & Leitfaden
Der vollständige Leitfaden des EDÖB zur Meldung von Datenpannen ist direkt auf der Website des EDÖB abrufbar oder kann alternativ bei mir heruntergeladen werden.
Bleiben Sie im Datenschutz auf der sicheren Seite und informieren Sie sich über Ihre Pflichten als Verantwortlicher!